Hausordnung
PrÄAMBEL
Vorliegende Hausordnung ist an jedem Eingang des Hotels ausgehängt. An der Rezeption des Hotels ist ein ausgedrucktes bzw. digitales Exemplar (Flashcode-Abfrage®) einsehbar. Deshalb wird vorausgesetzt, dass jede Person beim Betreten der Räumlichkeiten des Hotels die vorliegenden Bestimmungen zur Kenntnis genommen hat und diese akzeptiert.
Die Domaine du Mas de Pierre ist ein Privatunternehmen mit Publikumsverkehr, das Hotel- und Spa- bzw. der Luxusklasse anbietet.
Zum Zweck des besseren Verständnisses dieser Hausordnung werden die nachstehenden Begriffe wie folgt definiert:
• « Hotel »: Die für die Räumlichkeiten verantwortliche, leistungserbringende Einrichtung sowie ihre Vertreter (insbesondere und einschließlich ihres Personals).
• « Räumlichkeiten »: sämtliche Räumlichkeiten, die zum Hotel gehören (Zimmer, gemeinschaftlich genutzte Bereiche, dem Personal vorbehaltene Räume.
• « Gemeinschaftlich genutzte Bereiche »: sämtliche für Gäste zugängliche Räumlichkeiten, unter anderem die Rezeption, die Boutique, das Spa, die Aufzüge, Treppen, Zugangsflure, das Restaurant, die Bar und die Terrasse.
• « Besucher »: Personen (Passanten, Dienstleister und Lieferanten des Hotels, Kunden, Personal usw.), die das Gelände betreten..
• « Kunde(n) : Personen, die beim Hotel eine Dienstleistung gebucht hat und in dieser Eigenschaft in den Räumlichkeiten empfangen werden.
Allgemeine Organisation
Die Räumlichkeiten sind 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche geöffnet und frei zugänglich.
Das Hotel ist befugt, auch in Abwesenheit besonderer, diesbezüglicher gesetzlicher Vorschriften und aus Gründen der Sicherheit oder aus sanitären Gründen, jederzeit von den Besuchern die Einhaltung bestimmter Sondermaßnahmen zu verlangen (Zugangsbeschränkungen, Tragen einer Atemschutzmaske usw.).
Besucherinnen und Besucher sind gehalten, die Räumlichkeiten sowie deren Ausstattung (Mobiliar, Dekorationselemente usw.) zu wahren und dem Hotel jede missbräuchliche Verhaltensweise (Beschädigung, Vandalismus, Anstandslosigkeit, sittenwidrige Handlungen usw.) zu melden.
Der Aufenthalt in den Räumlichkeiten hat in einer Weise zu erfolgen, die die Ruhe der Räumlichkeiten bewahrt und nicht gegen die öffentliche Ordnung und Sittlichkeit verstößt, was die Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen einschließt und jegliches störende oder anstößige Verhalten ausschließt. Insbesondere ist es untersagt:
• zu rauchen oder zu dampfen,
• sich anstößig zu kleiden,
• innerhalb der Räumlichkeiten illegale oder gefährliche Produkte zu besitzen, zu verwenden oder zu konsumieren,
• gegen die Nutzungsvorschriften zu verstoßen, die durch Piktogramme angezeigt werden, insbesondere in Bezug auf die Fahrstühle,
• Abfälle außerhalb der Abfalleimer zu entsorgen,
• zu demonstrieren, zu rennen, zu schreien, zu tanzen, zu singen, zu randalieren, mit Gegenständen zu werfen oder sie fallen zu lassen, Banner bzw. Spruchbänder auszustellen, Aufschriften anzubringen, zu spielen bzw. sportliche oder religiöse Aktivitäten auszuüben,
• die Räumlichkeiten durch die Zwischenlagerung von Gegenständen (Fahrräder, Pakete, Koffer oder Ähnliches) zu verstellen. Aus Sicherheitsgründen kann jeder suspekte Gegenstand (z.B. Gegenstände, die zurückgelassen, an Einrichtungsgegenstände gekettet oder von zweifelhafter Herkunft sind) beschlagnahmt bzw. auch unter Beschädigung entfernt und zerstört werden, und zwar ausschließlich auf Kosten, Risiko und Gefahr des jeweiligen Besitzers,
• sich gegenüber dem Personal oder den Lieferanten bzw. Dienstleistern der Domaine du Mas de Pierre respektlos, unangemessen oder unziemlich zu verhalten.
Generell werden alle Instandsetzungs- und Reparaturarbeiten denjenigen auferlegt, die den Schaden aufgrund ihres Verhaltens verursacht haben.
Jeder, der gegen die Bestimmungen der vorliegenden Regeln verstößt, kann zum Verlassen der Räumlichkeiten aufgefordert werden, ohne dass er einen Schadensersatz jeglicher Art geltend machen kann.
Die von den Mitarbeitenden der Domaine du Mas de Pierre aufgefundenen Gegenstände werden, sofern ihre Abmessungen es erlauben, gesetzeskonform für eine Dauer von drei (3) Jahren in einem Safe verwahrt.
Solche Gegenstände werden auf erste Aufforderung des Besuchers zurückerstattet, wobei sich die Domaine du Mas de Pierre das Recht vorbehält, alle erforderlichen Dokumente zu verlangen, die das Eigentum des Gegenstandes bestätigen bzw. dessen Rückgabe an den Eigentümer gewährleisten (Rechnung, Ausweis der zur Abholung des Gegenstandes bevollmächtigten Person usw.).
Gegebenenfalls trägt der Besucher in vollem Umfang die Kosten und das Risiko eines Versands.
Gemeinschaftlich genutzte Räumlichkeiten
Jeder Besucher ist gehalten, sich in gemeinschaftlich genutzten Räumlichkeiten angemessen zu verhalten (nicht mit Lautsprecher zu telefonieren, zu rennen, zu schreien, Schlägereien oder Ausschreitungen jeglicher Art zu verursachen oder daran teilzunehmen) und sich in angemessener Weise zu kleiden: So ist es insbesondere untersagt, sich dort mit nacktem Oberkörper zu bewegen; das Tragen eines Bademantels, falls gestattet, muss in Verbindung mit einem Badeanzug oder Unterwäsche erfolgen.
Vorbehaltlich der nachstehenden Verbote sind angeleinte Tiere zulässig. Allerdings behält sich das Hotel das Recht vor, einem Besucher in Begleitung eines Tieres, das offensichtlich die Ruhe der Räumlichkeiten stören könnte oder gefährlich ist und keinen Maulkorb trägt, den Zutritt zu verwehren.
Besucher, die aus beruflichen Gründen in den Räumlichkeiten empfangen werden (insbesondere Leistungserbringer), verpflichten sich zu einem unaufdringlichen Verhalten, um die Ruhe der Räumlichkeiten und der Kunden in keiner Weise zu stören.
Es ist allen nicht befugten Besuchern strengstens untersagt, die dem Personal vorbehaltenen Räumlichkeiten zu betreten (Parkhaus, geschlossene Türen oder Türen mit dem Schild “Réservé au personnel” (Nur für Bedienstete) usw.).
Das Restaurant “La Table de Pierre”
Für Besucher ist das Restaurant von 7:00 bis 10:30 Uhr (Frühstück) und von 19:00 bis 22:30 Uhr (Abendessen) geöffnet (dienstags bis samstags).
Das Restaurant La Table de Pierre ist mittags geschlossen.
Das Tragen eines Bademantels ist dort nur während des Frühstücks gestattet.
Gemäß dem französischen Verbrauchergesetzbuch ist das Personal des Restaurants berechtigt, jedem Besucher aus berechtigtem Grund (Beispiel: offensichtlicher Trunkenheitszustand) die Bewirtung, insbesondere mit Alkohol, zu verweigern.
Das Bistro “Lis Orto”
Für Besucher ist das Bistro täglich von 12:00 bis 14:30 Uhr (Mitagessen) und von 19:00 bis 22:30 Uhr (Abendessen) geöffnet.
Gemäß dem französischen Verbrauchergesetzbuch ist das Personal des Restaurants berechtigt, jedem Besucher aus berechtigtem Grund (Beispiel: offensichtlicher Trunkenheitszustand) die Bewirtung, insbesondere mit Alkohol, zu verweigern.
Die Bar
Für Besucher ist die Bar von 10.00 Uhr bis Mitternacht geöffnet.
Gemäß dem französischen Verbrauchergesetzbuch ist das Personal des Restaurants berechtigt, jedem Besucher aus berechtigtem Grund (Beispiel: offensichtlicher Trunkenheitszustand) die Bewirtung, insbesondere mit Alkohol, zu verweigern.
SPA-Bereiche, Schwimmbäder, Fitness und Kids Club
Die vorliegende Hausordnung gilt auch in diesen Räumlichkeiten, die darüber hinaus noch durch besondere Vorschriften vervollständigt wird.
Im Falle von Widersprüchen zwischen den vorliegenden Bestimmungen und den besonderen Vorschriften haben Letztere Vorrang.
Aufzüge
Fahrstuhlbenutzer sind verpflichtet, die in den Geräten angegebenen Maximalkapazitäten in Bezug auf das Gesamtgewicht zu beachten. Des Weiteren verpflichten sie sich zu einem verantwortungsvollen Verhalten (Vorrang für Personen, die keine Treppen benutzen können, nicht hüpfen …).
Sie haben sich jegliche Art von Sachbeschädigung zu verbitten.
Zuwiderhandelnde, deren Verhalten zu Beschädigungen führt, haften für sämtliche Instandsetzungs- oder Reparaturarbeiten.
Sanitärbereiche
Besuchern stehen jederzeit Toiletten und Waschgelegenheiten zur Verfügung.
Von den Besuchern, die die Toiletten benutzen, wird erwartet, dass sie diese sauber hinterlassen. Außerdem ist es ihnen untersagt, dort irgendwelche Beschädigungen zu begehen oder sich anstößig oder obszön zu verhalten.
Zuwiderhandelnde, deren Verhalten zu Beschädigungen führt, haften für sämtliche Instandsetzungs- oder Reparaturarbeiten.
Außenbereiche
Es ist untersagt, sich in den Außenbereichen außerhalb der dafür vorgesehenen Gehwege zu bewegen und insbesondere die Blumenrabatten und Grünflächen zu betreten.
Schäden, die ein Besucher – oder eine Person oder ein Objekt in seiner Obhut – in einem dieser Bereiche oder an einem der auf dem Gelände ausgestellten Kunstwerke verursacht, können zum sofortigen Ausschluss des Besuchers führen, wobei dieser keinerlei Anspruch auf Entschädigung geltend machen kann.
Das Hotel behält sich außerdem das Recht vor, die Wiedergutmachung von begangenen Schäden einzuklagen.
Videoüberwachung
Alle gemeinschaftlich genutzten Räumlichkeiten werden zur Sicherheit von Personen und Sachgütern videoüberwacht. Die Videokameras sind so angebracht, dass sie jeden einzelnen Zugang zum Hotel filmen.
Laut Gesetz sind an jedem Eingang des Anwesens Schilder angebracht, die eine erste Information zu diesem Thema bieten.
Die Aufnahmen werden 15 Tage lang aufbewahrt und sind dem befugten Personal des Hotels, dem Fernüberwachungspersonal des Dienstleisters sowie – im Falle von Vorkommnissen – den Polizeikräften zugänglich.
Bei der Videoüberwachung handelt es sich um eine Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten. Der Zweck dieser Datenverarbeitung ist es, die Sicherheit von Sachgütern und Personen auf dem Gelände der Räumlichkeiten zu gewährleisten.
Hierfür stützt sie sich auf die Rechtsgrundlage eines berechtigten Interesses gemäß Artikel 6 Absatz 1 f der Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO).
Angesichts des angestrebten Zwecks und der Positionierung der Kameras sind alle Besucher des Hotels von dieser Datenverarbeitung betroffen.
Bei Vorkommnissen im Zusammenhang mit der Sicherheit von Personen und Sachgütern können die Videoüberwachungsbilder aus dem System extrahiert werden. In diesem Fall werden sie für die Dauer der Abwicklung der mit diesen Vorkommnissen verbundenen Verfahren auf einem anderen Datenträger aufbewahrt, sind jedoch nur von den in diesem Rahmen befugten Personen einsehbar.
Der Besucher hat das Recht, auf die ihn betreffenden Daten zuzugreifen oder deren Löschung zu verlangen. Er hat ebenfalls das Recht auf Widerspruch und Berichtigung sowie das Recht auf Begrenzung der Verarbeitung seiner Daten (siehe https://www.cnil.fr/fr für weitere Informationen über die entsprechenden Rechte).
Um von diesen Rechten Gebrauch zu machen oder wenn Fragen zur diesbezüglichen Datenverarbeitung aufkommen, stehen folgende Möglichkeiten offen:
• Der Besucher kann sich über die Datenschutzbestimmungen des Hotels (an der Rezeption oder über den Link https://www.lemasdepierre.com/politique-de-confidentialite/) informieren,
• Er kann sich per E-Mail an die Rezeption des Hotels unter der Adresse contactrgpd@lemasdepierre.com oder per Post unter folgender Adresse: 2320, route des Serres F-06570 Saint-Paul-de-Vence wenden,
Sollte der Besucher, nachdem er sich mit uns in Verbindung gesetzt haben, der Überzeugung sein, dass seine Rechte nicht beachtet werden, kann er bei der französischen Datenschutzbehörde CNIL Beschwerde einlegen.
Zimmer
Die Zimmer werden den Gästen des Hotelbetriebs bereitgestellt.
Haustiere werden hier unter der Aufsicht ihres Besitzers geduldet, der sich insbesondere verpflichtet, das Personal zu benachrichtigen (vor allem, um ein Entweichen oder einen Angriff des Tieres zu verhindern) und die Domaine du Mas de Pierre oder Dritte für alle Schäden schadlos zu halten, die durch sein Tier verursacht werden könnten.
Alle Zimmer sind Nichtraucherzimmer.
Jegliche Beschädigung des Zimmers, insbesondere Rauchgeruch oder Schäden, die von seinem Haustier verursacht wurden, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
Ein Zimmerservice ist möglich. Die genauen Modalitäten der Zusatzleistungen (Zimmerservice, Minibar, Wäscherei) sind auf entsprechenden Aushängen oder Informationskarten im Zimmer angegeben. Konsumartikel dürfen mit nach Hause genommen werden, aber jedes fehlende Element im Zimmer bei der Abreise aus dem Hotel wird mit einem Pauschalbetrag von 120 € in Rechnung gestellt, insbesondere:
• Bademänte,
• Bluetooth-Lautsprecher,
• Tablets,
• Bettüberwürfe,
• Kissen,
• Badeartikel.
Wertgegenstände im Wert von mehr als 600 € sind in dem im Zimmer bereitgestellten Safe zu deponieren. In Ermangelung dessen und im Falle eines nachgewiesenen Diebstahls dieser Gegenstände ist die Haftung des Hotels auf diesen Betrag beschränkt.
Von den Gästen wird erwartet, dass sie sich bei der Interaktion mit dem Personal zu jeder Zeit und an jedem Ort, auch in ihrem Zimmer (Empfang des Zimmerservices, Aufenthalt des Zimmermädchens usw.), angemessen verhalten und bekleiden.